Da in den Auer Gemeindefluren der Hopfenbau seit Jahrhunderten eine bedeutende Stellung einnimmt und speziell der Auer Hopfen in Deutschland und darüber hinaus sich einen Weltruf erworben hat, wird häufig die Ortsbezeichnung von Au noch mit der Bezeichnung das Herz im Hopfengau ergänzt.
Damit soll die zentrale Bedeutung des Marktes Au innerhalb der Hallertau herausgehoben werden
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84072
Vorwahl
08752
Adresse derMarktverwaltung
Website
Gemeinde Au in der Hallertau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein Rechtsstreit über ein Quellenrecht aus 1925 blockiert den Verkauf von Grundstücken in einem neu ausgewiesenen Baugebiet, da die juristische Auseinandersetzung noch nicht beendet ist.
- Die Marktgemeinde Au plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer ehemaligen Kiesgrube bei Trillhof, was Teil der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 120 ist. Der Plan umfasst umweltschutzrechtliche Maßnahmen und die Ausweisung von Ausgleichsflächen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.