Der Markt Au in der Hallertau (amtlich: Au i.d.Hallertau) liegt im Norden des oberbayerischen Landkreises Freising im südlichen Bereich der Hallertau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84072
Vorwahl
08752
Adresse derMarktverwaltung
Website
Gemeinde Au in der Hallertau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein Rechtsstreit über ein Quellenrecht aus 1925 blockiert den Verkauf von Grundstücken in einem neu ausgewiesenen Baugebiet, da die juristische Auseinandersetzung noch nicht beendet ist.
- Die Marktgemeinde Au plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer ehemaligen Kiesgrube bei Trillhof, was Teil der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 120 ist. Der Plan umfasst umweltschutzrechtliche Maßnahmen und die Ausweisung von Ausgleichsflächen.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung